Grundreinigung für Büro, Praxis und Wohnung

Die Grundreinigung ist die einmalige Tiefenreinigung, die dort ansetzt, wo die laufende Reinigung nicht hinkommt: alte Pflegefilme, Fugen, Kalk, verharzte Böden. Wir führen sie NRW-weit durch – als einmaligen Auftrag oder ein- bis zweimal im Jahr begleitend zu Ihrem Reinigungsvertrag.

Grundreinigung oder Unterhaltsreinigung – was Sie brauchen

Die beiden Begriffe werden oft verwechselt, meinen aber Unterschiedliches. Die Unterhaltsreinigung ist die wiederkehrende Reinigung im laufenden Betrieb – täglich bis wöchentlich, nach festem Leistungsverzeichnis. Die Grundreinigung ist die einmalige Tiefenreinigung in größeren Abständen, üblicherweise ein- bis zweimal im Jahr.

Kaufmännisch ist die Trennung wichtig: Eine Grundreinigung wird separat angeboten und abgerechnet und ist nicht Teil eines laufenden Unterhaltsvertrags. Wenn Sie beides brauchen, bekommen Sie von uns zwei getrennt ausgewiesene Positionen – damit Sie sehen, wofür Sie zahlen.

Grundreinigung einer Sanitärfläche – gründliche Tiefenreinigung von Hand

Was zu einer Grundreinigung gehört

Der Umfang hängt vom Objekt ab und wird beim Ortstermin festgelegt. Typisch sind:

  • Böden tiefenreinigen: alte Pflegefilme entfernen, bei Bedarf neu einpflegen oder beschichten
  • Fugen, Ecken und Sockelleisten, an die die laufende Reinigung nicht herankommt
  • Sanitärbereiche entkalken – Armaturen, Fliesen, Duschen, Urinale
  • Küchen und Teeküchen inklusive Fronten, Arbeitsplatten und Geräteaußenflächen
  • Türen, Rahmen, Heizkörper, Lichtschalter und Steckdosenblenden
  • Auf Wunsch Fenster, Rahmen und Jalousien sowie Teppich- und Polsterreinigung

Wann eine Grundreinigung sinnvoll ist

Typische Anlässe sind der Wechsel eines Mieters, die Übernahme eines Objekts, eine Renovierung, der Jahreswechsel bei Praxen und Büros oder schlicht ein Boden, der trotz regelmäßiger Reinigung stumpf bleibt. Ist der Bau noch im Gange, ist die Bauendreinigung die richtige Leistung.

Wir arbeiten NRW-weit. Welche Städte wir regelmäßig betreuen, sehen Sie in der Standortübersicht – Ihr Ort ist nicht dabei? Fragen Sie trotzdem an.

Häufige Fragen zur Grundreinigung

Wie oft braucht ein Objekt eine Grundreinigung?

In der Regel ein- bis zweimal pro Jahr. Bei stark beanspruchten Böden oder hoher Frequenz kann es öfter sinnvoll sein – das schätzen wir beim Ortstermin gemeinsam mit Ihnen ein.

Ist die Grundreinigung im Reinigungsvertrag enthalten?

Nein. Die Grundreinigung wird getrennt angeboten und abgerechnet. Wenn Sie einen laufenden Vertrag bei uns haben, weisen wir sie als eigene Position aus.

Wie lange dauert eine Grundreinigung?

Das hängt von Fläche, Belag und Verschmutzungsgrad ab. Wir nennen Ihnen im Angebot einen konkreten Zeitrahmen und stimmen den Termin so ab, dass Ihr Betrieb möglichst wenig gestört wird.

Boden stumpf, Fugen dunkel, Kalk im Sanitärbereich?

Wir sehen uns Ihr Objekt kostenlos an und sagen Ihnen, ob eine Grundreinigung das Richtige ist – oder ob es etwas anderes braucht.